Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: grundsteuer

grundsteuer

Grundsteuer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundstücke. Die nachstehenden Ausführungen beziehen auf die Rechtslage in der BRD.

Die Grundsteuer teilt sich in die beiden Steuerarten Grundsteuer A und Grundsteuer B auf. Dabei wird "A" auf Grundstücke der Landwirtschaft (agrarisch) und "B" für bebaute oder bebaubare (baulich) Grundstücke und Gebäude erhoben. Dazu legt das Finanzamt in einem Einheitswertbescheid eine Einheitswert fest.

Dieser wird dann mit einen Grundsteuermessbertrag (z. B. 3,5 Promille bei Eigentumswohnungen) und mit einem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist abhängig von der jeweilige Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Die Gemeinde ist bei der Auswahl der Höhe des Hebesatzes vollkommen frei.

Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).

Die Grundsteuer ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer.

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.